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Türkisches Markenrecht und andere IP-Vorschriften

Die Ata Patent Group mit Sitz in Istanbul, Türkei, bietet umfassende juristische Dienstleistungen im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes an, wobei der Schwerpunkt auf dem türkischen Markenrecht liegt. Seit 1996 widmet sich unser erfahrenes Team der Unterstützung unserer Mandanten bei der Bewältigung der komplexen Anforderungen des Markenschutzes in der Türkei.

Inhaltsübersicht

Das türkische Markenrecht verstehen

Das türkische Markenrecht wird durch das Gesetz über gewerbliches Eigentum Nr. 6769 geregelt, das am 10. Januar 2017 in Kraft getreten ist. Dieses Gesetz steht im Einklang mit internationalen Standards und Vereinbarungen, einschließlich der Pariser Verbandsübereinkunft, des TRIPS-Abkommens und des Madrider Protokolls, und gewährleistet einen soliden Schutz für Marken in der Türkei.

Hauptaspekte des türkischen Markenrechts

Türkisches Markenrecht und Verordnungen

Definition und Arten von Markenzeichen

Eine Marke in der Türkiye ist jedes Zeichen, das Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen eines anderen unterscheidet. Dazu gehören Wörter, Buchstaben, Zahlen, Farben, Bilder, Formen, Töne und sogar dreidimensionale Formen. Das Gesetz erkennt verschiedene Arten von Marken an, wie z. B.:

  • Wortmarken: Bestehen aus Wörtern oder Kombinationen von Wörtern.
  • Bildmarken: Einschließlich Logos oder Designs.
  • Kombinierte Marken: Eine Kombination aus Wörtern und Mustern.
  • Dreidimensionale Marken: Formen oder Verpackungen von Produkten.
  • Tonmarken: Audio-Logos oder Jingles.

Prozess der Registrierung

Die Eintragung einer Marke in der Türkei umfasst mehrere Schritte:

  1. Einreichung des Antrags: Der Antrag muss beim türkischen Patent- und Markenamt (TURKPATENT) eingereicht werden. Sie sollte die Markendarstellung, ein Verzeichnis der Waren/Dienstleistungen und die Angaben des Anmelders enthalten.
  2. Formale Prüfung: TürkPatent prüft die Anmeldung auf Einhaltung der formalen Anforderungen.
  3. Sachliche Prüfung: Die Anmeldung wird auf absolute Eintragungshindernisse wie fehlende Unterscheidungskraft oder beschreibenden Charakter geprüft.
  4. Veröffentlichung: Besteht die Anmeldung die Prüfungen, wird sie im Amtlichen Markenblatt zum Widerspruch veröffentlicht.
  5. Widerspruchsfrist: Dritte haben zwei Monate Zeit, um gegen die Eintragung Widerspruch einzulegen.
  6. Eintragung: Wird kein Widerspruch eingelegt oder wird der Widerspruch zugunsten des Anmelders entschieden, wird die Marke eingetragen und eine Urkunde ausgestellt.

Dauer und Erneuerung

Eine in der Türkei eingetragene Marke ist zehn Jahre lang ab dem Anmeldetag gültig. Sie kann unbegrenzt um jeweils zehn Jahre verlängert werden, sofern die Verlängerungsgebühr entrichtet wird.

Verletzung von Markenrechten und deren Durchsetzung

Das türkische Markenrecht bietet robuste Mechanismen, um gegen Rechtsverletzungen vorzugehen, darunter:

  • Zivilklagen: Markeninhaber können Unterlassungsklagen, Schadensersatzklagen und Klagen auf Vernichtung rechtsverletzender Waren anstrengen.
  • Strafrechtliche Maßnahmen: In Fällen von Nachahmung können Strafverfahren gegen die Rechtsverletzer eingeleitet werden.
  • Zollmaßnahmen: Markeninhaber können die Zollbehörden auffordern, gefälschte Waren an der Grenze zu beschlagnahmen.

Bekannte Handelsmarken

Das Gesetz bietet einen besonderen Schutz für bekannte Marken, auch wenn sie nicht in der Türkei registriert sind. Inhaber bekannter Marken können die unbefugte Verwendung ihrer Marken verhindern, die ihren Ruf schädigen oder Verwechslungen hervorrufen könnte.

Türkische Markenvorschriften

Warum die Ata Patent Group wählen?

Wir von der Ata Patent Group bieten maßgeschneiderte rechtliche Lösungen zum Schutz Ihrer Marken in der Türkei. Unsere Dienstleistungen umfassen:

Türkische Markenrechtsanwälte Ata Patent Group

Kontaktieren Sie uns für türkisches Markenrecht

Das türkische Markenrecht gewährleistet einen umfassenden Schutz für verschiedene Markenarten, darunter Wort-, Bild-, kombinierte, dreidimensionale und Klangmarken. Das Eintragungsverfahren durch das TURKPATENT umfasst eine gründliche Prüfung und eine Widerspruchsfrist, wobei erfolgreiche Eintragungen zehn Jahre lang gültig sind und unbegrenzt verlängert werden können.

Das türkische Markenrecht umfasst auch strenge Maßnahmen zur Durchsetzung von Verstößen und einen besonderen Schutz für bekannte Marken. Die Ata Patent Group bietet fachkundige Dienstleistungen in den Bereichen Markenrecherche, Registrierung, Durchsetzung und Portfolio-Management.

Wenn Sie weitere Informationen zum türkischen Markenrecht wünschen oder Ihren Markenbedarf besprechen möchten, wenden Sie sich an die Ata Patent Group. Unser Team ist bereit, Sie fachkundig zu beraten und zu unterstützen, um Ihre geistigen Eigentumsrechte in der Türkei zu schützen.

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